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Der AG-Aufsichtsrat

Beschreibung

Der Aufsichtsrat steht als Organ einer Aktiengesellschaft seit jeher im Zentrum großer Aufmerksamkeit. Interessant ist, dass sich dabei um eine über 100 Jahre zurückliegende Erfindung des deutschen Rechts handelt, die unser Gesellschaftsrecht eine ganz besondere Stellung im Vergleich zum Rest der Welt einnehmen lässt, wo das sog. One Board-System überwiegt[1]. Die Besonderheiten des dualen Modells sollen anhand einzelner Seminarthemen erarbeitet und schließlich in einer Gesamtheit einen umfassenden Überblick ergeben.

[1] Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates, 6. Auflage 2014, § 1 Rn 1 und 3

Projektzeitraum
Wintersemester 2015/16
Bewerbungszeitraum
01. bis 24.07.2015
Durchführung
geblockt
Details zu Projektzeitraum und Durchführung

Die von Teilnehmenden des Seminars zu bearbeitenden Themen werden gegenwärtig erarbeitet und stehen rechtzeitig zur Verfügung.

Weitere Termine, Informationen und Materialien werden über das ILIAS-Portal zur Verfügung gestellt.

Studienfach
Betreuende
Jürgen Schneider, Prof. Dr. Christina Escher-Weingart
Institut
Institut für Rechtswissenschaften (550) (Privatrecht - Gesellschaftsrecht)
Sprache
deutsch
Teilnehmendenanzahl
min. 1, max. 15
Arbeitsaufwand
ca. 180 Stunden pro Teilnehmende:r | 6 ECTS-Punkte

Arbeitsaufwand (Stunden und ggf. ECTS) sind ungefähre Angaben. Die tatsächlich vergebenen ECTS-Punkte ergeben sich aus der tatsächlich geleisteten Arbeit.

 
Für dieses Projekt ist kein Motivationsschreiben des Studierenden erforderlich
Projektart
theoretisch/nicht experimentell
Lernziele

Die Teilnehmende lernen in diesem Projekt:

Die Teilnehmenden lernen in diesem Seminar die Wechselwirkungen zwischen Normsetzung und ökonomischer Betätigung sowie die Rückwirkung der ökonomischen Realität auf die demoktratisch legitimierte Normsetzung.

In diesem Projekt lernen die Teilnehmer zudem interdisziplinäres Denken und üben Schlüsselqualifikationen ein. Zu letzteren gehört das Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten auf Bachelorniveau und das Erlernen freier Vorträge.

Anmerkungen für Studierende

Trotz des langen Bewerbungszeitraumes empfiehlt sich eine frühzeitige Bewerbung, da die Plätze begrenzt sind und vor Ablauf des Bewerbungszeitraumes vergeben werden.

Die Vorbesprechung und die Themenvergabe finden bereits in der letzten Vorlesungswoche statt.